Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten – sofern der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – nur die nachstehenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Rauscher F.X. Lagertechnik GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Käufer“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Die jeweiligen AGBs gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Beauftragter werden erst bei schriftlicher Bestätigung Vertragsbestandteil.

Angebote, Preise, Lieferzeiten

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Für die Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform maßgebend. Unsere Preise gelten „ab Werk“ (EXW – Incoterms 2000) zuzüglich Verpackung, evtl. Montage und Umsatzsteuer. Liegt der Liefer- oder Leistungstermin später als drei Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Leistung oder Auslieferung der Ware, den Preis der Ware oder Leistung in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Zulieferern nötig ist. Bei Lieferung oder Leistungen innerhalb von drei Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Bei Rahmenverträgen mit Preisvereinbarungen beginnt die Drei- Monats-Frist mit Abschluss des Rahmenvertrages zu laufen. Der Beginn und die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Käufer deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Lieferung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen. Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen und ihren Folgewirkungen, bei Unruhe, Sabotage, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen, bei Behinderung oder Verzögerung des Transports oder wenn uns Unterlieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern.

Lieferkonditionen, Leistungsort

Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“ (EXW – Incoterms 2000). Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen über. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Bereitstellung über. Nimmt der Käufer die Lieferung nicht unverzüglich nach Fertigstellungs- bzw. Versandanzeige ab, oder wird der Versand auf Wunsch des Käufers zurückgestellt, so sind wir zur Einlagerung auf Kosten des Käufers berechtigt. Bei erkennbaren Transportschäden hat der Käufer diese in den Frachtpapieren zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns zu benachrichtigen. Die Lieferzeitenangaben beziehen sich auf BR Deutschland.

Eigentumsvorbehalt

Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Montage/evtl. Demontage oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen weiter verkauft oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Soweit nicht anders vereinbart, hat der Käufer den Kaufpreis 10 Tage nach Erstellung der Rechnung an uns zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Käufer gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, Wechsel nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Wechselspesen und sonstige Zahlungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.

Beschaffenheit der Ware, Garantie, Gewährleistung

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich die in unseren Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen beschriebene Beschaffenheit. Der Käufer ist unabhängig davon jedoch verpflichtet, die Produkte und Leistungen auf ihre Eignung für den vorgesehenen Gebrauch selbst zu überprüfen. Für unsere Produkt- oder Leistungsangaben übernehmen wir grundsätzlich keine Garantien im Sinne des § 443 BGB. Die Frist für die Gewährleistung beträgt 12 Monate nach Lieferung bzw. nach Abnahme (Abnahmetermin ist gegenüber Lieferung vorrangig). Wir behalten uns technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor.

Rechte des Käufers bei Mängeln

Der Käufer kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist. Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und dies vom Käufer rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens acht Tagen zu gewähren. Der Käufer kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Käufer uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Rückgriffsansprüche des Käufers gemäß § 478 BGB bleiben unberührt; diese bestehen gegen uns jedoch nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

Schadenersatz

Auf Schadens- oder Aufwendungsersatz (im Folgenden: Schadensersatzhaftung), gleichgültig aus welchem Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haften wir nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser beträgt höchstens den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. Unsachgemäße Nachbesserungen des Käufers oder von ihm beauftragten Dritten, sowie unsachgemäße Verwendungen, natürliche Abnutzung oder ein ungeeigneter Aufstellungsort führen zum Verlust der Mängelansprüche. Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind von der Haftung ausgeschlossen.

Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer Schadensersatzhaftung beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Gerichtsstand, Rechtswahl, Wirksamkeitsklausel

Es gilt auch bei Rechtsgeschäften mit Auslandberührung ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des Haager Internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Krumbach. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Günzburg oder das Landgericht Memmingen. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz oder Wohnort – bei Verträgen mit Auslandberührung auch in der Hauptstadt des Empfängerlandes – zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt auf und schreiben Sie uns. Wir sind für Sie da.

Die auf diesem Formular gesammelten Informationen werden in einer Datenbank zur Bearbeitung der geäußerten Anfragen gespeichert. Sie werden für 36 Monate aufbewahrt, sind ausschließlich für die Mitarbeiter von Rauscher F.X. Lagertechnik bestimmt und werden nur mit Ihrem Einverständnis an Dritte übermittelt. Des Weiteren akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der Rauscher F.X. Lagertechnik GmbH per Post: Kapellengasse 17, 86381 Krumbach, per E-Mail: info@rauscher-fx.de oder per Telefon +49 (0)8282 620920-0 widerrufen.